Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 
 
 
 
 
 
 
 
Foto aus dem Multimediabereich
 

FAQ

Einreise und Aufenthalt

(Link zur Studierendenseite- muss noch erstellt werden)

Benötige ich für die Beantragung der Zulassung ein Einreisevisum?

Nein. Sie können aber ein Studienbewerbervisum beantragen, wenn vorher kein Kontakt zu einer
deutschen Hochschule hergestellt werden konnte. Für 8 Monate kann man sich so über die Studien-
möglichkeiten in Deutschland informieren, fehlende Voraussetzungen für eine Bewerbung oder zur
Aufnahme des Fachstudiums nachholen und dann die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
verlängern lassen, ohne ausreisen zu müssen.

Muss ich ein Einreisevisum zum Studium beantragen?

Die Einreise zum Studium ist in der Regel nur mit einem Visum zu Studienzwecken möglich. Nach
einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Visum zu Besuchszwecken (Touristen-
visum) oder ohne Visum erteilt die Ausländerbehörde keine Aufenthaltsbewilligung zu Studien-
zwecken.

Ausnahme: EU-Angehörige sowie Angehörige der Staaten Australien, Island, Israel, Japan, Kanada,
Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA können visafrei einreisen und in der Ausländerstelle eine
Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken beantragen.

Bitte erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt, ob Sie ein Visum zu Studienzwecken benötigen.

Wann muss ich das Visum zu Studienzwecken beantragen?

Erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides und unter Vorlage des Finanzierungsnachweises beantragen
Sie bei der Deutschen Botschaft im Heimatland ein Visum zu Studienzwecken. Da die Beantragung
zwischen 3 Wochen und 3 Monaten dauern kann, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig an
die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland zu wenden.

In welcher Höhe müssen finanzielle Mittel nachgewiesen werden,
damit die Botschaft ein Einreisevisum erteilt?

Zurzeit 659,-€ pro Monat für mindestens ein Jahr (7908,-€). Link zur Studierendenseite

Fragen zur Finanzierung

Werden an der OVGU Studiengebühren erhoben?

An der OVGU werden zurzeit nur Langzeitstudiengebühren (LINK) (sofern die Studiendauer um mehr
als 4 Semester über der Regelstudienzeit liegt) und Zweitstudiengebühren (Link) (sofern ausländische
Bewerber bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben), erhoben: 500,- Euro pro Semester.
Im Masterstudiengang Performance Analysis of Sports fallen Studiengebühren an.
Ebenso erhebt das Sprachenzentrum der OVGU für alle Sprachkurse und das Sportzentrum für einige
Sportkursarten Gebühren. Der Semesterbeitrag (inklusive Semesterticket) beträgt zurzeit 66,50 €.

Bietet die OVGU Stipendien für Studienbeginner an?

Nein. Mehr

Unterbringung

Erhalte ich automatisch mit der Zulassung auch einen Platz im Wohnheim?

Nein. Mehr

Orientierungshilfe

Wer kann mir bei der Anreise helfen, mich am Studienort zu orientieren.

IKUS - Studentische Initiative
MIPS - Doktoranden
SIMPSON
Mentorenprogramme FIN, FHW

Letzte Änderung: 01.02.2012 - Ansprechpartner: Webmaster
 
 
 
 
Kontakt
Otto-von-Guericke-Universität
Akademisches Auslandsamt
International Office
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

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Es berät Sie zum Teilstudium
Eva Böhning
Gebäude 18 / Raum 150
eva.boehning@ovgu.de

Vorlesungszeit
Mo, Di und Do von 10 bis 12 Uhr
Di und Do von 13 bis 16 Uhr

Erstberatung
Nutzen Sie die Sprechzeiten des
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Mi 12 - 15 Uhr

Semesterpause
Di und Do von 10 bis 12 Uhr
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