Scheine
Die Bescheinigung über eine erbrachte Prüfungsleistung in einer Lehrveranstaltung wird mit dem Begriff „Schein“ abgekürzt.
Die Bescheinigung über eine erbrachte Prüfungsleistung in einer Lehrveranstaltung wird mit dem Begriff „Schein“ abgekürzt.
Letzte Änderung: 30.07.2020 - Ansprechpartner:
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