Abrechnung von Lehraufträgen

Grundsätzliches Verfahren:

  • Die Abrechnung des Lehrauftrages hat unter Verwendung der zutreffende Seite im Web-basierten D3 Lehrauftragsverfahren (unmittelbar nach Semesterende) zu erfolgen.
  • Die / Der Lehrbeauftragte fügt der Abrechnung den Nachweis über die tatsächlich geleisteten Einzelstunden gemäß des „Stundennachweis“ bei. Im digitalen D3 Lehrauftragsverfahren erfolgt dies durch die Abgabe des Stundennachweises bei der zuständigen Kostenstellen-Bearbeiterin. Von hier aus wird dann das Stundennachweisdokument eingescannt und als Unterlage innerhalb des Lehrauftrags-Verfahrens mit hochgeladen. Durch die berechtigte Lehrauftragsbearbeiterin erfolgt auf der Basis des hinterlegten Rollen Rechte Konzepts der weitere Dateneintrag zur Lehrauftrags-Abrechnung im Web-Formular. Innerhalb des Workflows durchläuft der Prozess automatisiert die Prüfung seitens des Personaldezernates und die Daten finden nachfolgend über eine DMS Schnittstelle Eingang im entsprechenden HIS-FSV –Modul, so dass die Auszahlung der Lehrauftragsvergütung unmittelbar erfolgen kann.
  • Alle Unterlagen werden vom Fachbereich bzw. der zentralen Einrichtung geprüft und bestätigt.
  • Eventuelle Beanstandungen werden nach Rücksprache geklärt.

Besondere Regelungen:

  • Im digitalen D3 Lehrauftragsverfahren erfolgt die Abrechung des Lehrauftrages durch Ausfüllen und Bestätigen der dazugehörigen Web-Formularseiten. Die dem Personaldezernat automatisiert weitergeleiteten Web-Formularseiten werden in Verbindung mit den hochgeladenen eingescannten Dokumenten hier nochmals auf Richtigkeit und Passfähigkeit zwischen abgerechneten und beantragten Lehrauftragsparametern geprüft und in das Personalverwaltungssystem HIS-SVA eingepflegt. Auf dieser Grundlage generiert sich die am Ende des Lehrauftrages auszustellende Lehrauftragsurkunde.
  • Gemäß Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 kommt das Finanzdezernat am Ende des Jahres seiner Mitteilungspflicht zu den erfolgten Entgeltzahlungen gegenüber dem Finanzamt nach, sobald die von der OVGU geleisteten kalenderjährlichen Zahlungen an die Lehrbeauftragten 1.500 überschreiten.
  • Vorauszahlungen sind nicht zulässig. Für das jeweilige Semster ist eine Zwischenabrechnung grundsätzlich möglich, in zwingenden Ausnahmefällen können auf formlosen Antrag der/des Lehrbeauftragten diese Zwischenabrechnungen vorgenommen werden.

Letzte Änderung: 30.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster