[Dienstreisen] Auslandsreisekostenverordnung (ARV) geändert
Im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung/Minderung der Emissionen aus Dienstreisen wird künftig bei Flugreisen mit einer Flugzeit von weniger als 4 Stunden die Erstattung auf Kosten in der niedrigsten Beförderungsklasse, d. h. Economy- oder vergleichbare Klasse, begrenzt.
Da die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) bisher die Nutzung der Business Class auch bei Flugzeiten unter 4 Stunden ermöglichte, war eine Änderung der Verordnung erforderlich.
Die Änderung der ARV wirkt sich auch auf Bahnreisen aus. Daher wird bei Bahnreisen von mindestens 2 Stunden in der Europäischen Union sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich die Erstattung der Kosten für das Benutzen der ersten Klasse ausdrücklich in die ARV aufgenommen.