[Dienstreisen] Auslandsreisekostenverordnung (ARV) geändert

02.06.2021 -  

Im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung/Minderung der Emissionen aus Dienstreisen wird künftig bei Flugreisen mit einer Flugzeit von weniger als 4 Stunden die Erstattung auf Kosten in der niedrigsten Beförderungsklasse, d. h. Economy- oder vergleichbare Klasse, begrenzt.

Da die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) bisher die Nutzung der Business Class auch bei Flugzeiten unter 4 Stunden ermöglichte, war eine Änderung der Verordnung erforderlich.

Die Änderung der ARV wirkt sich auch auf Bahnreisen aus. Daher wird bei Bahnreisen von mindestens 2 Stunden in der Europäischen Union sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich die Erstattung der Kosten für das Benutzen der ersten Klasse ausdrücklich in die ARV aufgenommen.

Letzte Änderung: 23.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster