Lehraufträge für OVGU-eigenes Personal

Unter dem Gesichtspunkt der Erteilung eines Lehrauftrages an OVGU-eigenes Personal hat die Universität im Fall einer beabsichtigten Abgeltung dieser zusätzlichen Lehre nachfolgende interne Regelungen erlassen:

  • An hauptamtlich an der OVGU beschäftigtes Lehrpersonal darf kein entgeltlicher Lehrauftrag in dem Fachgebiet, für welches das OVGU-eigene Personal berufen oder beschäftigt ist, erteilt werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen der Weiterbildung, die über die dienstlichen Verpflichtungen hinaus abgehalten werden
  • Die Erfüllung der Regellehrverpflichtung des hauptamtlich beschäftigten wissenschaftlichen Personals der OVGU kann gemäß Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) des LSA innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Studienjahren erfolgen.
  • Sofern ein derartiger Lehrverpflichtungsausgleich bei gleichzeitig sehr hoher Lehrauslastung im Hauptamt nicht möglich ist, kann in besonderen Ausnahmefällen (über die Zahlung einer Zulage oder Prämie) eine finanzielle Abgeltung „zusätzlicher Lehre“ für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Professorinnen/Professoren in der W-Besoldung in Betracht gezogen werden.
  • Für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter kann ebenso die Möglichkeit der Gewährung einer semesterweisen Leistungsprämie geprüft werden.
  • Für Professorinnen/Professoren im Rahmen der W-Besoldung kommt ggf. die Möglichkeit der Gewährung besonderer Leistungsbezüge in Betracht.

Letzte Änderung: 07.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster