Erteilung eines Lehrauftrages

Grundsätzliches Verfahren:

  • Nach der Ermittlung des Bedarfes an Lehraufträgen erfolgt durch das Dekanat bzw. das Sprachenzentrum die Prüfung, ob genügend eigene Mittel zur Verfügung stehen.
  • Die Suche und die Auswahl der geeigneten Lehrbeauftragten erfolgt durch die Institute bzw. Sprachbereiche, welche nach getroffener Auswahl den Antrag mit den erforderlichen Unterschriften an das Dekanat bzw. die Leiterin/den Leiter des Sprachenzentrums weiterleiten.
  • Für die Erteilung eines Lehrauftrages sind das digitale Antragsformular im DMS D3 zu verwenden.
  • Über das Personaldezernat erfolgt neben der Prüfung auf Vollständigkeit auch die Erfassung aller notwendigen personellen, finanziellen und studiengangbezogenen Lehrauftragsdaten. Das Personaldezernat veranlasst darüber hinaus die Generierung eines persönlichen Uni-Accounts zur Nutzung der Leistungen des Universitätsrechenzentrums und der Universitätsbibliothek.
  • Die Erteilung von Lehraufträgen an der OVGU erfolgt damit auf Antrag der Dekanin/des Dekans der jeweiligen Fakultät bzw. der Leiteren/des Leiters der zentralen Einrichtungen in Verbindung mit dem Einverständnis der zu beauftragenden Person im Anschluß an die Prüfung durch die Abteilung K25.

Wichtige Hinweise zur Beachtung:

  • Der Lehrauftrag gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass im Vorfeld eine ggf. notwendige Nebentätigkeit (Angehörige des Öffentlichen Dienstes) durch die/den Lehrbeauftragten angezeigt und die Nebentätigkeit durch das Personaldezernat bestätigt wurde.
  • In diesem Zusammenhang sind die unterzeichneten Antragsunterlagen umgehend an das Personaldezernat zu senden.
  • Bei der erstmaligen Lehrauftragserteilung ist zusätzlich ein Personalbogen auszufüllen.

Letzte Änderung: 30.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster