Vereinfachtes Verfahren der Reisekostenabrechnung bei Gästen

  1. Die/ der Vorgesetzte/ der einladende Bereich stimmt der Reise des Gastes entweder schriftlich oder mündlich zu.
  2. Hinsichtlich der ausgesprochenen Einladung werden die erstattungsfähigen Aufwände festgelegt. Es wird geregelt, ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
  3. Auf die besonderen Regelungen des LSA ist im Einladungsschreiben entsprechend hinzuweisen.
  4. der Gast stellt eine Rechnung über die entstandenen Reisekosten an die einladende Stelle an der OVGU (mit Angabe Privatadresse, Bankverbindung und zuständiges Finanzamt)
  5. der Gast fügt seine Originalrechnungen dieser Rechnung bei
  6. der einladende Bereich bestätigt die Rechnung, vermerkt die Finanzierungsquelle und fügt ggf. die schriftliche Bestätigung bei
  7. und übersendet diese Unterlagen dann zur weiteren Bearbeitung und Veranlassung der Zahlung durch das Finanzdezernat an die Reisekostenstelle K25 weiter.

Letzte Änderung: 09.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster