Sonderregelungen des Landes Sachsen-Anhalt

Reisekostenrecht an der OVGU Magdeburg- Besonderheiten bzw. Abweichungen vom BRKG

  • Regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel (z. B. Bus, Zug, Straßenbahn, S-Bahn, etc.)

Besonderheit:

Nur Erstattung der Kosten DB 2. Wagwnklasse, wobei mögliche Preisermäßigungen (Bsp. Sparpreise, BahnCard) in Anspruch zu nehmen sind

Die Erstattung der Kosten der DB 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.

Reisende, die diese Wagenklasse nutzen, erhalten lediglich die Kosten der 2. Klasse erstattet und tragen die Differenz (bis zu den Kosten der 1. Klasse) als Selbstbehalt.

  • Motorbetriebene Beförderungsmittel (z. B. Pkw, Motorrad usw.)

Besonderheit:

Große Wegstreckenentschädigung (§ 5 Abs. 2 BRKG) mit 0,35 /gefahrenen Entfernungs-km.

Bezogen auf die „Kleine Wegstreckenentschädigung“ (§ 5 Abs. 1 BRKG) gelten aber auch im LSA (und damit an der OVGU) die Regelungen des BRKG (das heißt: 0,20/ gefahrenen Entfernungs- km (begrenzt jedoch mit max. 130,00 für Hin-und Rückfahrt)

  • Tagegeld

Besonderheit:

Im Inland gilt gemäß der LSA Regelung die Dreistufigkeit des Tagegeldes.

(Bei mehr als 8 h  = 6 Euro, bei mindestens 14 h = 12 Euro und bei mindestens 24 h  = 24 Euro)

Letzte Änderung: 09.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster