Zuwendungen Dritter

  • Für die Genehmigung von Dienstreisen müssen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
  • Durch die Angabe der entsprechenden Buchungsstelle auf dem Antragsformular wird dies gleichzeitig erklärt.
  • Zuwendungen von Dritten sind zu berücksichtigen. Sofern eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgen soll, sollte die Rechnungslegung auch direkt an den Dritten erfolgen.
  • Dienstreisen, die aus Projektgeldern von Drittmittelgebern finanziert werden, unterliegen ebenso wie die aus Haushaltsmitteln finanzierten Dienstreisen, dem Bundesreisekostengesetz, dem Landesrecht Sachsen-Anhalt, der Auslandsreisekostenverordnung und den Vorschriften der OVGU Magdeburg. Sofern der Drittmittelgeber im Zuwendungsbescheid spezielle Vorschriften zur Abrechnung von Dienstreisen vorgibt, sind diese ebenso zu beachten.

Letzte Änderung: 09.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster