FAQ zum Mutterschutz / zur Elternzeit

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, dass eine Schwangerschaft unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden muss?

Nein. Der Zeitpunkt der  Bekanntgabe obliegt allein der Mutter. Wenn sie allerdings in einem Bereich arbeitet, in dem die Beschäftigung Schwangerer nicht zulässig ist, übernimmt sie auch das volle Risiko, denn der Arbeitgeber kann nur bei Kenntnis reagieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem ärztlichen Beschäftigungsverbot und einem durch die Dienststelle ausgesprochenen Beschäftigungsverbot?

Der Arbeitgeber muss ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die Schwangere in Bereichen arbeitet, in denen sie Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt ist (Gifte, Gase, biochemische Stoffe u. s. w.). Er wird eine Umsetzung prüfen, die, wenn sie zumutbar ist, von der Schwangeren angenommen werden muss.

Der Arzt/die Ärztin kann unabhängig vom Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn durch die Weiterarbeit das Leben des Ungeborenen oder die Gesundheit der werdenden Mutter  gefährdet sind. Es gibt auch eingeschränkte Beschäftigungsverbote.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster