Urlaub / Sonderurlaub

Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub und Sonderurlaub für Beamt*innen ist die Urlaubsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Erholungsurlaub

Der Urlaubsanspruch von Beamtinnen und Beamten beträgt altersunabhängig 30 Arbeitstage. Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann sich ein anderer Urlaubsanspruch ergeben, wenn die Arbeitstage pro Woche reduziert werden.

Beginnt oder endet das Beamtenverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so besteht ein Urlaubsanspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzugehörigkeit. Ergibt sich der Bruchteil eines Arbeitstages, so ist - bei mehreren Bruchteilen nach der Zusammenrechnung - aufzurunden. Der Erholungsurlaub vermindert sich bei einem Urlaub ohne Besoldung.

Endet das Beamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit oder mit oder nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in der ersten Hälfte des Urlaubsjahres, steht Beamten der Erholungsurlaub nach Absatz 1 zur Hälfte, sonst voll, zu.

Der Urlaub ist bis zum 30.09. des Folgejahres in Anspruch zu nehmen, ansonsten verfällt er. Andere Regelungen gelten bei langandauernder Dienstunfähigkeit.

Werden Beamt*innen während eines Erholungsurlaubs durch Krankheit dienstunfähig, wird die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Für den Nachweis der Dienstunfähigkeit ist grundsätzlich ein ärztliches Zeugnis beizubringen. Die Verlängerung des Erholungsurlaubs wegen der Erkrankung bedarf einer neuen Bewilligung.

Für Professor*innen gelten Sonderregelungen insbesondere zur Lage des Urlaubs, die Sie unter den entsprechenden Rubriken finden.

Haben Sie spezielle Fragen zum Urlaub, steht Ihnen Frau Fuchs gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Sonderurlaub

Die Urlaubsverordnung kennt eine Vielzahl von Tatbeständen für Sonderurlaub. Sie finden Hinweise in der Urlaubsverordnung, aber auch in dem dazu veröffentlichten Verwaltungsrundschreiben und dem Formular, das im Formularpool hinterlegt ist.

 Besondere Einzelfälle können Sie auch gern im direkten Gespräch mit Frau Lisowski klären.

Letzte Änderung: 28.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster