Stellenausschreibungen / Ernennung / Beurteilungen

Stellenausschreibung / Ernennung

Bevor die Ernennung in ein Amt der Laufbahngruppe A  erfolgen kann, muss ein Stellenbesetzungsverfahren, dessen Grundlage eine Ausschreibung war, durchgeführt werden. Im Bereich der Verwaltungs- oder Bibliotheksdienste gelten dafür die Hinweise, die wir im Bereich der Tarifbeschäftigten unter den Rubriken "Stellenausschreibungen" und "Stellenbesetzungen" veröffentlicht haben. Eine Ernennung erfolgt einseitig durch Übergabe einer Urkunde, nachdem ein Mitbestimmungsverfahren durchgeführt wurde.

Grundlage für eine Ernennung sind:

  • die Begründung der Auswahl
  • eine Dienstpostenbeschreibung

Der/die zu Ernennende hat ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Stellungnahme zur Verbeamtung auf Lebenszeit beizubringen.

Unterlagen, die zur Stufenfestsetzung benötigt werden, müssen vor der Ernennung vorliegen, da sonst eine Anerkennung von Zeiten ggf.  nicht mehr möglich ist. Ist eine Beförderung beabsichtigt, muss ebenfalls eine Ausschreibung (in der Regel intern) erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Lisowski.

Beurteilung

Für Beamt*innen der Verwaltung und im Bibliotheksdienst ist die Erstellung von Beurteilungen vorgeschrieben. Sie ist in Bewerbungsverfahren ein wichtiges Auswahlkriterium. Deshalb sind Regelbeurteilungen anzufertigen. Anlassbeurteilungen sollten die Ausnahme sein. Hinweise zur Erstellung von Beurteilungen finden Sie in der hochschulöffentlichen Bekanntmachung Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten an der OVGU.

Letzte Änderung: 20.10.2023 - Ansprechpartner: Webmaster