Informationen zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Eltenzeit

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Wenn Sie das Dezernat Personalwesen über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen wollen, können Sie uns dies formlos und schriftlich mitteilen. Seitens des Fachbereichs erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Dienstpostens sowie die Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter.

Nachfolgende Formulare sind hierfür zu verwenden:

Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter

Gefährdungsbeurteilung

Weitere Informationen finden Sie in der Hochschulöffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung des Mutterschutzgesetzes an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

Mutterschutz

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutz. Eine werdende Mutter darf in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Während sie selbst vor der Geburt über die Weiterarbeit entscheiden kann, gilt nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Elternzeit

Die Antragstellung zur Elternzeit hat mindestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme zu erfolgen. Bitte verwenden Sie das Formular Anmeldung der Elternzeit.  Weitere nützliche Tipps rund um das Thema Elterngeld finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Inanspruchnahme der Elternzeit kann auch in Teilzeit gearbeitet werden. Dabei dürfen 30 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Wenn Sie diese Möglichkeit für sich prüfen wollen, so ist eine Abstimmung mit dem unmittelbaren Bereich Voraussetzung. Gern berät Frau Lisowski Sie.

Wenn ein Kind erwartet wird, ergben sich viele Frage zum Mutterschutz und zur Elternzeit. Hier finden Sie gesetzliche Grundlagen und notwendige Formulare, die auch diesen Lebensabschnitt begleiten.

Sie erhalten für Ihr Kind/Ihre Kinder Kindergeld. Zudem ergibt sich eine Auswirkung auf den Familienzuschlag. Zu beiden Tatbeständen finden Sie hier weitere Erläuterungen.

Wenn ein Kind krank ist, braucht es elterliche Pflege. Welche gesetzlichen Bestimmungen in diesem Falle gelten, erfahren Sie hier.

Letzte Änderung: 28.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster