Arbeitszeitregelungen für Beamt*innen im nichtwissenschaftlichen Bereich

Für die Beamt*innen des Landes Sachsen-Anhalt gilt die 40-Stunden-Woche, wobei die Arbeit auf 5 Tage in der Woche zu verteilen ist. Für Beamt*innen im  nichtwissenschaftlichen Bereich (Verwaltung, Bibliothek) gilt die "Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Rahmen der 40-Stunden-Woche und der gleitenden Arbeitszeit sowie Regelungen zur Flexibilisierung im Rahmen von Teilzeitarbeitsverhältnissen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg" .

Das bedeutet, dass, wenn das Gleitzeitmodell zum Tragen kommt, die Arbeitszeit erfasst werden muss. Nur so ist auch ein Ausgleich möglich. Regelungen zum Ausgleich über ein Kalenderjahr gelten analog zum Tarifvertrag (TV-L). Sie finden dezidierte Hinweise in der o.g. Dienstvereinbarung.

Gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeit ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt. Hier werden auch Fragen zur Arbeitszeit bei Dienstreisen oder das Verfahren, wenn man an Gleittagen, die zum Ausgleich von Mehrarbeitszeiten genommen werden, erkrankt, geregelt. 

Selbstverständlich stehen Ihnen Frau Lisowski, aber auch andere Mitarbeiterinnen des Dezernates Personalwesen zur Klärung von Einzelfragen gern zur Verfügung.

Letzte Änderung: 28.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster