Vertretungsprofessuren/ Gastprofessuren

Vertretungs- und Gastprofessuren werden in der Regel nicht im Beamtenverhältnis berufen. Sie erhalten ein Rechtsverhältnis eigener Art.

Vertretungsprofessuren

Eine vakante Professur kann durch eine*n Vertreter*in zeitweise fortgeführt werden. Zu diesem Zwecke werden Vertretungsprofessuren ausgeschrieben oder auf andere Art und Weise bekannt gemacht. Es erfolgt kein formelles Berufungsverfahren. Vertretungsprofessuren erhalten einen privatrechtlichen Vertrag, der in Anlehnung an allgemein geltende Gesetze oder das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geschlossen wird. Die Besoldung erfolgt in der Regel nach W 2, Zuschläge werden nicht gezahlt. Die Wahrnehmung einer Vertretungsprofessur eignet sich insbesondere für junge Nachwuchswissenschaftler, Erfahrungen im professoralen Bereich zu erwerben. Die Tätigkeit beinhaltet sowohl Lehre als auch Forschung.

Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Fakultäten. Um eine Vertretungsprofessur zu besetzen, ist ein Antrag der Fakultät an das Rektorat erforderlich. Nach Zustimmung wird die vertragliche Vereinbarung durch K 2 vorbereitet.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der hochschulöffentlichen Bekanntmachung , die das Verfahren zur übergangsweisen Vertretung vakanter Professorenstellen beschreibt.

Gastprofessuren

In der Regel handelt es sich um ausländische Wissenschaftler*innen, denen eine Gastprofessur für eine begrenzte Zeit an der OVGU übertragen wird. Auch hier wird in der Regel nicht verbeamtet, die Anstellung erfolgt mit einem gesonderten Vertrag. Auch wenn die Bezahlung in diesen Fällen in der Regel aus Drittmitteln erfolgt, muss die Zustimmung des Rektors eingeholt werden. Liegt sie vor, wird von K 2 der Vertrag vorbereitet.

Sie finden ausführliche Ausführungen in den hochschulöffentlichen Bekanntmachungen in den "Richtlinien zur Bestellung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren sowie Gastdozentinnen und Gastdozenten".

Eine Besonderheit an der OVGU ist die Einrichtung von Gastprofessuren mit Genderbezug.

Seit 1997 besetzt die OVGU zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses aus eigenen Gleichstellungsmitteln die Dorothea-Erxleben-Gastprofessur, welche darauf abzielt exzellente Wissenschaftlerinnen auf ihrem Weg zur Professur zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zum Ausbau der Geschlechterforschung wird zudem seit 2018 eine weitere Gastprofessur aus Gleichstellungsmitteln finanziert, auf welche sich Wissenschaftler*innen bewerben können, die in ihre disziplinäre Forschung und Lehre erfolgreich Genderstudies integrieren. Informationen zur Marianne-Schminder-Gastprofessur mit Teildenomination Geschlechterforschung finden sie hier.

 Falls Sie weitere Hinweise benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen Frau Lisowski gerne zur Verfügung. Fragen zu den Genderprofessuren beantwortet Ihnen auch gern das Gleichstellungsbüro.

Letzte Änderung: 20.10.2023 - Ansprechpartner: Silke Springer