Forschungsfreisemester

Gemäß des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) kann die Hochschule Professor*innen von ihren Aufgaben in der Lehre und Verwaltung zugunsten der Forschungstätigkeit freistellen unter der Voraussetzung, dass die ordnungsgemäße Vertretung des Fachs in der Lehre gewährleistet ist.

Grundsätzlich ist der Forschungssemesterantrag nach einer Lehrtätigkeit von mindestens acht Semestern möglich. In Ausnahmefällen kann ein vorgezogenes Forschungssemester beantragt werden.

Zur Beantragung eines Forschungssemesters nutzen Sie bitte den Antrag auf Freistellung zur Durchführung von Forschungsvorhaben sowie die dazugehörige Anlage zum Antrag auf Freistellung zur Durchführung von Forschungsvorhaben.

Dieser Antrag, auf dem Sie unter anderem Angaben zum geplanten Forschungsvorhaben machen, wird auf der Fakultätsratssitzung der jeweiligen Fakultät behandelt. Wird der Antrag befürwortet, leitet das Dekanat diesen an den Rektor weiter, welcher die Bewilligung ausspricht.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster