Professor*innen

Die rechtliche Grundlage der Tätigkeit und der Einstellung von Professor*innen findet sich im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Das Beamtenverhältnis wird nach den Maßgaben der beamtenrechtlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt begründet. Durch die im Artikel 3 des Grundgesetzes gesicherte Freiheit von Lehre und Forschung ergeben sich für diesen Personenkreis Besonderheiten.

In der Regel werden Professor*innen in ein unbefristetes Beamtenverhältnis berufen. Das Landesgesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Professor*innen können auch in ein befristetes Beamtenverhältnis berufen werden. Dieses kann mit einer Tenure-Track-Option ausgestattet sein. In diesem Falle werden Evaluationskriterien vereinbart, um  beurteilen zu können, ob eine Entfristung erfolgen kann. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Rubrik "Evaluierung, Entfristung".

Informationen zum Bewerbungs- und Berufungsverfahren und zur Vergabe von Leistungsbezügen finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.

Letzte Änderung: 23.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster