Beamt*innen in der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen

Beamt*innen in der Hochschulverwaltung und in den Zentralen Bereichen gibt es an einigen wenigen Stellen. In der Regel handelt es sich um die Übernahme hoheitlicher Aufgaben, für die ein Beamtenverhältnis begründet wird. Auf diese Personalkategorie finden die beamtenrechtlichen Gesetze und Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt Anwendung. Überwiegend handelt es sich um Laufbahnbeamte in der A-Besoldung. Der Kanzler ist der einzige B-Beamte an der Universität. Tarifrechtliche Bestimmungen gelten für sie nicht.

Letzte Änderung: 23.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster