Beamt*innen im wissenschaftlichen Bereich

In Ausnahmefällen können Beamt*innen im wissenschaftlichen Bereich tätig sein, wenn eine Genehmigung der obersten Dienstbehörde vorliegt. Auch für diese Beamt*innen gelten die allgemeinen Hinweise für das Beamtenverhältnis.

Letzte Änderung: 23.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster