Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien

Leistungsbeschreibung § 23 UVgO und § 31 VgV

 

Allgemeine Hinweise:

 

Eine fachliche Leistungsbeschreibung ist Kernstück der Vergabeunterlagen und Bestandteil des zu schließenden Vertrags. Sie muss eindeutig, erschöpfend und widerspruchsfrei formuliert sein (GWB §119ff, UVgO §23 (1)), so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind.

Anzugeben sind:

  • Los-Nr. (ggf.)

 

  • Position (ggf.)

 

  • Menge + Einheit

 

  • Kurztext (Auftragsgegenstand/Position)

 

  • Langtext (Leistungsmerkmale)

 

Die Leistung ist ausführlich zu beschreiben, hierzu ein paar Punkte

 

  • Was wollen Sie?

 

Beschreiben Sie den Artikel oder die Leistung möglichst genau. Was soll es sein, welches Material, welche Größe, welche Leistungsmerkmale muss das Produkt haben?

 

  • Welche Mindestanforderungen stellen Sie an das Produkt oder die Dienstleistung?

(Bitte beachten Sie hierbei, dass Angebote die nicht den Mindestanforderungen entsprechen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

  • Welche Menge des beschriebenen Produkts oder der beschriebenen Dienstleistung benötigen Sie?

Geben Sie eine genaue Menge an bzw. einen möglichst genauen Zeitraum für die Ausführung von Dienstleistungen (Stundenanzahl, Tage,…)

 

  • Muss das Produkt geliefert werden?

Um die Angebote zu Vergleichen ist auch die Angabe der Versandkosten mit in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Geben Sie an welche Versandart Sie benötigen (frei Verwendungsstelle, frei Haus,..)

 

  • Angaben zur Ausführungsfrist/Lieferzeit, wenn erforderlich.

 

 Grundsätzlich muss der Auftraggeber produktneutral ausschreiben. Das heißt die Leistungsbeschreibung darf nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft, ein besonderes Verfahren, auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Vermeiden Sie auch Produktdatenblätter einfach zu kopieren, da die Daten meist nur auf ein Produkt passen und hierdurch der Markt eingeschränkt wird, was zu Rügen und Sanktionen führen kann.

 

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

 

1.Abweichung von der Produktneutralität in der Leistungsbeschreibung (§ 23, Abs. 5 UVgO):

 

Lediglich ausnahmsweise darf ein Leitfabrikat oder Leitprodukt genannt werden, wenn es dem Auftraggeber unmöglich ist, die Leistung anders zu beschreiben (nur dann, wenn der deutsche Wortschatz europäische/nationale Normen u. Ä. nicht ausreichen, mit allgemein verständlichen Worten den Leistungsgegenstand eindeutig und umfassend zu beschreiben). Dabei ist der Zusatz „oder gleichwertig“ zu verwenden.

 

Bsp:

 Begründung zum Ausnahmetatbestand:

Da der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeiten Roboteranwendungen konzipiert und programmiert, ist ein leistungsstarker mobiler Computer für seine Arbeit notwendig.  Voraussetzung dafür sind ein sehr leistungsstarker Prozessor der neuesten Generation 'AMD Ryzen 9600HS' und die dedizierte Grafikkarte 'AMD Radeon RX6800S'. Beide sind eine gute Kombination für das Kompilieren von großen Programmen, das Trainieren neuronaler Netze und das Rendern und Anzeigen hochwertiger Computergrafik. Gleichzeitig ist es für die Aufgaben des Mitarbeiters unerlässlich, dass alle Komponenten mit dem Betriebssystem 'Linux' kompatibel sind. Die technische Kombination (Abweichung von der Produktneutralität) ist für die gestellte Forschungsaufgabe in diesem Einzelfall zwingend erforderlich.

 

Leitprodukt: ASUS ROG Zephyrus G14 GA402RK-L8150W

(Die Angabe eines Leitproduktes wird als erforderlich erachtet, da es sich um ein sehr unübersichtliches Marktsegment handelt. Entsprechend der Erfahrungen ist davon auszugehen, dass ohne die Angabe eines Leitproduktes kein Angebot eingeht. Das     benannte Leitprodukt kann gleichwertiger Art geliefert werden. Bitte beachten Sie, wird im Angebot kein abweichendes Produkt genannt, ist das Leitprodukt zu liefern.)

 

Leistungsmerkmale:

           

Display:           14”, non-glare, IPS, 500cd/​m²

CPU:                AMD Ryzen 9 6900HS, 8C/16T, 3.30-4.90GHz, 16MB+4MB Cache, 35W TDP, Codename "Rembrandt" (Zen 3+, 6nm TSMC)

= Notwendige Voraussetzung für Software zur Datenmodelierung

RAM:                mind. 32GB DDR5-4800

                        = Aktueller Leistungsstandard

SSD:                 mind. 1TB

                        = Aktueller Leistungsstandard

Grafik:             AMD Radeon RX 6800S - 8GB GDDR6 - Mobile, 32CU/2048SP, Codename "Navi 23" (RDNA 2, 7nm), 105W Max GPU Power

= Notwendige Voraussetzung für Software zur Datenmodelierung

Eingabe:          Tastatur mit DE-Layout (beleuchtet, Anti-Ghosting/​N-Key-Rollover), Touchpad

                        = Aktueller Leistungsstandard

Anschlüsse:    mind: 1x HDMI 2.0b, 1x USB-C 3.1 mit DisplayPort 1.4 (Netzanschluss, PD), 1x USB-C 3.1, 2x USB-A 3.1, 1x Hohlbuchse (Netzanschluss, 6mm)

Wireless:          mind. Wi-Fi 6E (WLAN 802.11a/​b/​g/​n/​ac/​ax, 2x2), Bluetooth 5.2

Authentifizierung:       IR-Kamera, TPM 2.0 = Aktueller Leistungsstandard

Webcam:          mind. 0.9 Megapixel

Cardreader:      microSD (UHS-II)

Gewicht:          max 1.7 kg

Abmessungen:ca: 312x227x18.5mm (BxTxH)

Betriebssystem:           Windows 11 Home = IT-Infrastruktur

Menge:            1

Lieferung:        Frei Haus, nach 39106 Magdeburg

 

 

2. Wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

 

Sachliche Gründe, die Produktvorgaben rechtfertigen, sind in der Regel technischer Natur. Bei technischen Anlagen mit hohen Anforderungen an die Systemsicherheit und Verfügbarkeit kann die Vermeidung von Schnittstellen oder das Risiko der Inkompatibilität von Systemen unterschiedlicher Hersteller eine Produktvorgabe rechtfertigen. Gleiches gilt für den Aufwand und das Risiko von Datenmigrationen und dem Schulungsaufwand neuer IT-Systeme. Sie können jedoch nicht verallgemeinern, sondern müssen je konkretem Einzelfall neu entscheiden.

 

Bsp. für die Begründung:

Aufgrund der Systemsicherheit und erheblicher technischer Schwierigkeiten bei der Anbindung von anderen Produkten, an das bestehende Gesamtsystem und dem damit verbundenen Mehraufwand wird von einer Produktneutralen Ausschreibung abgesehen. Das genannte Produkt der Firma ….

 

 

Zuschlags und Eignungskriterien

 

Die Leistungsbeschreibung sollte neben der inhaltlichen Beschreibung der Leistung Eignungskriterien und ggf. Zuschlagskriterien enthalten.

 

Eignungskriterien

Öffentliche Aufträge sind nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieter zu vergeben. Innerhalb des Vergabeverfahrens können vom Bewerber entsprechende Nachweise und Referenzen gefordert werden, welche nach Erhalt der Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung ausgewertet werden. Die rechtlichen Mindestanforderungen werden im Regelfall über eine standardisierte Eigenerklärung abgefragt, die der Bieter mit Abgabe des Angebotes einzureichen hat.

 

Sollen im Vergabeverfahren zusätzliche Angaben zur Eignung (bspw. Fachkunde des Bieters durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen, Qualifikation der betreffenden Mitarbeiter) abgefragt werden, dann sind diese dem Bieter mitzuteilen. Sollte für die Leistungserbringung eine besondere technische Ausstattung (z.B. Hebebühne bei der Fensterreinigung) notwendig sein, dann kann der Nachweis darüber vom Bieter zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit gefordert werden.

 

Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und dürfen nicht mit den Eignungskriterien verwechselt oder vermischt werden. Werden keine zusätzlichen Wertungskriterien im Vergabeverfahren festgelegt, dann gilt das preisgünstigste Angebot als das wirtschaftlichste Angebot.

Sollen neben dem Kriterium Preis weitere Wertungskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen werden, dann sind diese gemäß § 16 Abs. 8 VOUA zu gewichten. Die Zuschlagskriterien müssen vor Beginn des Vergabeverfahrens festgelegt und den möglichen Bietern mitgeteilt werden.

 

Mögliche Zuschlagskriterien: Preis, mit mind. 30% Gewichtung; Konstruktion; techn. Beratung; Qualität; Folge-/ Betriebskosten; Gestaltung; Funktionalität; Ausführungsfristen; Energieverbrauch.

Letzte Änderung: 21.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster