Information zu Tagegeldsätzen im Inland für 2020
Mit Wirkung vom 01.01.2020 hat der Bund (im Rahmen Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) eine Anhebung der steuerlichen Verpflegungspauschale von 24€ auf 28€ beschlossen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich zur Anhebung der Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand (Inland-Tagegeld) positioniert. Es verfügte, dass es die gesetzlichen Regelungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht übernehmen wird. Damit bleibt es bei der landeseigenen dreistufigen Regelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Reisen innerhalb Deutschlands (Rechtsnorm: § 4 Abs. 1a Nr. 1 Buchstabe c Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA))
Die Pauschbeträge Tagegeld bei Abwesenheit wegen ein- oder mehrtägiger Dienstreisen betragen wie bisher bei:
- mehr als 8 Stunden 6,00 Euro
- mindestens 14 Stunden 12,00 Euro
- mindestens 24 Stunden 24,00 Euro.