Information zu Tagegeldsätzen im Inland für 2020

30.03.2020 -  

Mit Wirkung vom 01.01.2020 hat der Bund (im Rahmen Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) eine Anhebung der steuerlichen Verpflegungspauschale von 24€ auf 28€ beschlossen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich zur Anhebung der Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand (Inland-Tagegeld) positioniert. Es verfügte, dass es die gesetzlichen Regelungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht übernehmen wird. Damit bleibt es bei der landeseigenen dreistufigen Regelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Reisen innerhalb Deutschlands (Rechtsnorm: § 4 Abs. 1a Nr. 1 Buchstabe c Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA))

Die Pauschbeträge Tagegeld bei Abwesenheit wegen ein- oder mehrtägiger Dienstreisen betragen wie bisher bei:

  • mehr als 8 Stunden 6,00 Euro
  • mindestens 14 Stunden 12,00 Euro
  • mindestens 24 Stunden 24,00 Euro.

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster