Änderung der Verfahrensweise bei der Festlegung/Gewährung von Vorschüssen

20.07.2018 -  

Die Reisekostenstelle (K25) wird die Bearbeitung von Reisekostenvorschüssen zukünftig für die gesamte Universität transparenter gestalten. Die Vorschussanträge werden - wie bisher - von K25 nach Posteingang zeitnah finalisiert und im Anschluss zur Weiterbearbeitung der Finanzbuchhaltung zugesandt.

Neu:

Im Rahmen der abschließenden Bearbeitung durch K25 werden die beantragten Aufwendungen ab sofort aufgerundet.

Cent-Beträge im auszuzahlenden Vorschussbetrag finden keine Anwendung mehr.

Nach der finalen Bearbeitung erfolgt seitens K25 eine Mitteilung über Höhe und Fälligkeit des auszuzahlenden Vorschusses.

Diese Mitteilung ergeht per E-Mail an die antragstellende Person (Empfänger des Vorschusses) und an die mitbearbeitende Person im Fachbereich (Bsp. Sekretärin/Ökonomin).

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster