Professor*innen / Juniorprofessor*innen
Für Professor*innen und Juniorprofessor*innen gelten die Regelungen des Beamtenrechts. Allerdings ergeben sich aufgrund der Besonderheiten, die dieses Dienstverhältnis mit sich bringt, einige Ausnahmen und Spezialregelungen. Diese finden Sie unter den folgenden Rubriken.