Sonderformen der Arbeit

Mobile Arbeit

An der OVGU bestehen Regelungen zur mobilen Arbeit. Ist Ihre Tätigkeit für mobile Arbeitgeeignet, stimmen Sie Ihre diesbezüglichen Vorstellungen zuerst mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab. Nach erfolgreicher Abstimmung und abschließender Prüfung durch das Dezernat Personalwesen erfolgt eine schriftliche Fixierung im Arbeitsvertrag. Nutzen Sie hierfür den Antrag auf mobile Arbeit und reichen Sie diesen ausgefüllt beim Dezernat Personalwesen ein. Bitte bedenken Sie, dass eine nicht arbeitsvertraglich fixierte mobile Arbeit nicht gestattet ist. Es bestehen unfallschutzrechtliche, datenschutzrechtliche, haftungsrechtliche, reisekostenrechtliche und ggf. sozialversicherungsrechtliche Risiken, zu denen die zwingend schriftliche Verabredungen getroffen werden müssen.

Sonderform der Arbeit: Samstags- bzw. Sonntagsarbeit

Die regelmäßige Arbeitszeit wird auf die Wochentage von Montag bis Freitag verteilt. Soll davon abgewichen und Samstags- bzw. Sonntagsarbeit geleistet werden, so ist dies genehmigungspflichtig. Sonntagsarbeit ist nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Bitte verwenden Sie den Antrag auf Anordnung von Sonntags-/Samstags-/Nacht- und Feiertagsarbeit und reichen Sie diesen rechtzeitig ausgefüllt beim Dezernat Personalwesen ein.

Sonderform der Arbeit: Rufbereitschaft

Rufbereitschaft ist von Beschäftigten zu leisten, die im Bedarfsfall die Arbeit aufnehmen müssen. Diese Form der Arbeit wird auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit vereinbart. Hierzu bedarf es einer gesonderten Antragsstellung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten.

Nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular Plan der Rufbereitschaft.

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Andreas Grahn