Datenschutz

Für alle vom Dezernat erhobenen Daten gibt es eine gesetzliche Grundlage. Deshalb besteht in den überwiegenden Fällen nur eine Informationspflicht darüber, was mit Ihren Daten geschieht, in welchen Systemen sie verarbeitet werden, wohin sie weitergeleitet werden und wann sie gelöscht werden. Informationen für die unterschiedlichen Personengruppen finden Sie hier:

  • Beschäftigte
  • Beamte*innen
  • Hilfswissenschaftler*innen
  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Lehrbeauftragte

Besonders sensibel muss mit Daten von sich Bewerbenden umgegangen werden. Sie dürfen nur einem eng begrenzten Personenkreis zugleitet werden. Nach Ende des Verfahrens muss sichergestellt sein, dass alle Daten gelöscht werden. In der Personalabteilung erfolgt die Löschung von Bewerberdaten 6 Monate nach Ende des Verfahrens.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn