K25 - Reisekosten und Lehrbeauftragte
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Reisekosten und Lehrbeauftragte (K25) sind zuständig für die grundsätzliche Umsetzung des Reisekosten- sowie Lehrauftragsrechts und tragen den wachsenden Anforderungen Rechnung, bestehende Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen zu vereinfachen und zu optimieren.
Rund um das Dienstreisegeschehen werden Fragen zur Reiseplanung und -durchführung, zur Erstattungsfähigkeit sowie zu Anwendungsbesonderheiten beantwortet. Die Prüfung dezentral gefertigter Reisekostenabrechnungen erfolgt nach Vollständigkeit sowie auf formelle und materielle Richtigkeit nach den geltenden rechtlichen Regelungen.
Im Lehrauftragsbereich prüft K25 das Verfahren sowie die Einhaltung gesetzlicher und sozialrechtlicher Bestimmungen.