Arbeitsschutzausschuss
Im § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist festgeschrieben, dass der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden hat.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat/Personalrat bestimmten Betriebsrats-/Personalratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Folgende Personen sind Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss der OVGU (außer MED):
Herr Dr. Jörg Wadzack | Kanzler (K) - Leiter des Ausschusses |
Frau Dr. med. Franziska Heinemann | Betriebsärztin (ias AG) |
Frau Silke Springer | Gesundheitsbeauftragte (K2) |
Frau Dr. Cornelia Haase | Lagerverwalterin (UCHEM) |
Herr Ulrich Stresow | Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz (K43) |
Herr Christian Paal | Personalrat (PR OvG - UNI) |
Herr Michael Reppin | Personalrat (PR OvG - UNI) |
Herr Thomas Ring | Schwerbehindertenvertretung (K42) |
Herr Alexander Hannebohm | Sicherheitsbeauftragter (ILM) |
Herr Dennis Winkler |
Sicherheitsbeauftragter (IIKT) |