Hinweise für Studierende

Bewerbungszeitraum für Neuanträge 

15. April bis 15. Juni, Förderbeginn für Neuanträge ist zum 1. Oktober. 

Förderdauer

Die Stipendien werden zunächst für zwei Semester bewilligt. Bei gut bleibender Studienleistung ist eine Weiterführung der Förderung innerhalb der Regelstudienzeit möglich und grundsätzlich erwünscht. Dazu werden die Studienleistungen einmal jährlich überprüft.

Höhe des Stipendiums

Die Förderung beträgt 300 monatlich. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Voraussetzungen für Bewerber und Bewerberinnen

Gefördert werden kann, wer

  • in einem Erst-, Zweit- oder Ergänzungsstudium, in einem Masterstudiengang oder einem berufsbegleitenden/Dualen Studium,
  • zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert und
  • noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit für einen Studiengang (inklusive konsekutivem Masterstudiengang) an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert ist.

Als Bewerber/Bewerberin sollten Sie sich durch sehr gute Leistungen im Studium und ein besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  1. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten,
  2. einen tabellarischen Lebenslauf,
  3. das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem,
  4. Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
  5. eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
  6. von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
  7. ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg berechtigt,
  8. ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
  9. ggf. eine Erklärung zu den besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen

Verlängerungsanträge
Das Deutschlandstipendium wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Nach Ablauf der Förderdauer kann eine Verlängerung des Stipendiums beantragt werden, wenn Sie noch 2 Semester Ihrer Regelstudienzeit vor sich haben. 

Folgende Bewerbungsfristen gelten für Verlängerungsanträge:

Für das Sommersemester:  15.12. bis 31.01.
Für das Wintersemester: 15.06. bis 30.07.

Sollten Sie zum nächsten geförderten Semester von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang wechseln, wenden Sie sich bitte per Email an

Letzte Änderung: 22.02.2024 - Ansprechpartner: Katrin Burgmann