Verfahrensweise bei Beantragung und Genehmigung von Lehraufträgen

10.04.2018 -  

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Anträge für Lehrbeauftragungen vor Erstellung der entsprechenden Abrechnungen

zur Kontrolle und Genehmigung bei der Abteilung K25 (Reisekosten und Lehrbeauftragte) eingereicht werden sollten.

Dadurch besteht die Möglichkeit, eventuelle Anpassungen oder Korrekturen der Anträge vorzunehmen, welche sonst erst beim Bearbeiten der Abrechnungen erkannt werden würden.

Dies erspart den Arbeitsmehr- und Nachbearbeitungsaufwand seitens der Einrichtungen sowie der Abteilung K25.

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Silke Springer