Neue Reisekostenrichtlinie an der OVGU

28.02.2018 -  

Für das Reisegeschehen und für die Antragstellung, Abrechnung und Erstattung der bei Dienstreisen entstehenden Reisekosten müssen vielfältige Rechtsvorschriften eingehalten werden. Im Ergebnis ständiger Rechtsprechung sowie durch gesetzliche Neuregelungen verändern sich diesbezüglich immer wieder die zu berücksichtigenden Bestimmungen zur Erstattung von Reisekosten.

In diesem Zusammenhang verfolgt diese Reisekostenrichtlinie das Anliegen, wichtige für das In- und Ausland geltende Vorschriften des Reisekostenrechts zusammenzufassen und handhabbar darzustellen. Mit dieser Richtlinie soll für den Dienstreisenden die Organisation des Dienstreisegeschehens an der OVGU vom Grundsatz her erkennbar sein.

Reisekostenrichtlinie der OVGU

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster