Angemessene Übernachtungskosten für Dienstreisen an der OVGU - Neue Hotelliste des Landes Sachsen-Anhalt für das Inland und Brüssel 2018

09.05.2018 -  

Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MF-LSA) hat zu Beginn des Jahres 2018 den Betrag, nach dem die Übernachtungskosten als notwendig anzusehen sind, auf 80 Euro angehoben. Gleichzeitig ist damit die Buchung von Unterkünften aus den von Veranstaltern vorreservierten Hotel-Kontingenten ohne Einschränkung durch eine Obergrenze zulässig.

Im Hinblick auf eine einheitliche, arbeitsökonomisch vertretbare Verfahrensweise sowie zur sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln hat das MF-LSA mit verschiedenen Hotels/Hotelketten Vereinbarungen über Beherbergungskonditionen für das Land und damit auch für die OVGU abgeschlossen (sogenannte Hotelliste Sachsen-Anhalt 2018). Unterteilt nach Angeboten für das Inland (Hotelliste LSA 2018_Inland) und für Brüssel (Hotelliste LSA 2018_Brüssel) umfasst die Hotelliste des Landes Sachsen-Anhalt die mit der Hotellerie vereinbarten Übernachtungskonditionen sowie weitere Einzelheiten.

Die Reisekostenstelle empfiehlt bei der Planung von Dienstreisen mit notwendiger Übernachtung auf die günstigen Konditionen der o. g. Hotelliste zurück zu greifen. Selbstverständlich ist die Inanspruchnahme der Preise der Landesraten ausschließlich Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen vorbehalten.

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Silke Springer