Was sind Lehraufträge?

Lehraufträge werden an der OVGU zur Ergänzung des Lehrangebotes sowie zur Absicherung der Lehre für einen durch hauptamtliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt und in der Regel vergütet. Dafür gelten folgende Grundsätze:

  1. Der Lehrauftrag wird nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel sowie sonstiger Mittel Dritter und für die Dauer eines Semesters, vorwiegend an externe Personen, erteilt. Lehrbeauftragte sind von vornherein mit einer zeitlich und sachlich beschränkten Lehrverpflichtung betraut und haben in der Regel weitere Pflichten nicht zu übernehmen.
  2. Nach der Ermittlung des Bedarfes an Lehraufträgen erfolgt auf Antrag des Dekanats, der Institutsleitung oder einer Lehrstuhlinhaberin/eines Lehrstuhlinhabers bzw. im Auftrag des Sprachenzentrums oder des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung (in Verbindung mit dem Einverständnis der zu beauftragenden Person) die Erteilung des Lehrauftrages. Lehraufträge bedürfen der Schriftform.
  3. Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Lehraufgaben selbstständig wahr.
  4. Bei ihrer Lehrtätigkeit haben die Lehrbeauftragten die Anforderungen, die sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen oder im Zusammenhang mit anderen Lehrveranstaltungen ergeben, zu beachten. Lehrbeauftragte müssen insbesondere die erforderliche fachliche, berufspraktische, pädagogische und hochschulwissenschaftliche Qualifikation besitzen.
  5. Die Lehrauftragstätigkeit ist eine selbstständige Tätigkeit und unterliegt der Steuerpflicht.
  6. Für die Einhaltung des Nebentätigkeitsrechts sowie der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten tragen die Lehrbeauftragten selbst Sorge.

Letzte Änderung: 07.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster