Buchung Flugticket

Flugreisen in Europa werden nicht in der Business Class vergütet. Das sind solche innerhalb von europäischen Ländern, zwischen europäischen Ländern und zwischen europäischen Ländern und dem Inland. Zu Europa gehören auch Länder wie Estland, Weißrussland und die Ukraine (Aufzählung nicht abschließend). Im Hinblick darauf wären Kosten für einen Flug von Bonn nach Moskau und zurück beispielsweise lediglich in der Touristen- bzw. Economy Class erstattungsfähig.

Flugreisen zwischen Europa und Außereuropa (z.B. Dienstreise in die USA), sind keine Flugreisen in Europa, somit ist in diesen Fällen auch eine Nutzung der Business Class erstattungsfähig. Das gilt auch für Flüge, die beispielsweise in Europa durch Zwischenlandungen unterbrochen werden (z.B. Flug von Berlin über Rom (Umstieg) nach Kairo).

Die Kosten für die Nutzung der First Class sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch, wenn bei dem gewählten Flug keine Business Class vorhanden ist. In diesen Fällen ist die Touristen- bzw. Economy Class zu buchen.

Zusätzliche Kosten wie Upgrades oder Versicherungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Vom Dienstreisenden sind der Reisekostenabrechnung Vergleichsberechnungen (Bahn-/Flugkosten) in folgenden Fällen beizufügen:

a) Innerdeutsche- und innereuropäische Flugreisen (an Deutschland angrenzende Länder)

b) Verbindung von Dienstreisen mit Privaturlaub (Nachweis, dass sich die Flugkosten durch den Urlaub nicht verteuert haben)

c) Inanspruchnahme von sog. „Liegetagen“ (dienstgeschäftsfreie Tage), die zur Erreichung eines günstigeren Flugpreises in Kauf genommen werden.

Letzte Änderung: 21.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster