Abschlagszahlungen, Vorschüsse

Die Antragstellung zur Durchführung einer Dienstreise hat unter Verwendung von WinTrip durch die/den Reisenden rechtzeitig zu erfolgen, so dass eine Prüfung durch die/den Genehmigenden und die mittelbewirtschaftende Stelle möglich ist. Grundlage für die Genehmigung ist ein mit allen erforderlichen Angaben vollständig ausgefüllter Dienstreiseantrag.

Bei genehmigten kostenintensiven Reisen (voraussichtliche Kosten > 200,00 ) kann auf Wunsch vorab ein Reisekostenvorschuss (max. 80 % der geplanten und nicht von der OVGU vorab bezahlten Kosten) gewährt werden. Berechnungsgrundlage für einen ggf. gewünschten Abschlag sind damit lediglich nur die bereits im Vorfeld vom Dienstreisenden privat vorgenommenen bzw. beabsichtigten Zahlungen. Dafür ist das Formular Reisekostenvorschuss mit einer Kopie der Dienstreisegenehmigung und ggf. Nachweisen der bereits entstandenen Kosten an die Reisekostenstelle zu senden.

Vorrang vor der Auszahlung eines persönlichen Reisekostenvorschusses hat jedoch die Bezahlung dienstreisebezogener Leistungen durch die entsprechenden Stellen der Fachbereiche innerhalb der OVGU. Grundlage dafür sind neben der Kopie des genehmigten Dienstreiseantrages, die Originalrechnung und der Rechnungsanhänger.

Bei flächendeckender Anwendung der Reisekostensoftware WinTrip® erfolgt die Dienstreiseantragstellung webbasiert. Ein in diesem Zusammenhang ggf. noch gewünschter Reisekostenvorschuss kann dann zeitgleich, parallel beantragt werden.

Letzte Änderung: 21.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster