Rechtsgrundlagen und Entscheidungshilfen

Rechtsgrundlagen:

Entscheidungshilfen:

 

Dienstreisen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden:

Dienstreisen, die aus Projektgeldern von Drittmittelgebern finanziert werden, unterliegen ebenso wie die aus Haushaltsmitteln finanzierten Dienstreisen, dem Bundesreisekostengesetz, dem Landesrecht Sachsen-Anhalt, der Auslandsreisekostenverordnung und den Vorschriften der OVGU.

Sofern der Drittmittelgeber im Zuwendungsbescheid spezielle Vorschriften zur Abrechnung von Dienstreisen vorgibt, sind diese ebenso zu beachten.

Letzte Änderung: 08.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster