Können Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen erstattet werden?

Bezüglich der Reisekostenvergütung bei Vorstellungsreisen von Bewerbern gilt für die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die Regelung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) vom 11.07.2013.

Demnach können Reisekosten, die im Zusammenhang mit Vorstellungsreisen von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellenausschreibungen der OVGU entstehen, nicht erstattet werden. Da aus Imagegründen dieser Hinweis in die Stellenausschreibungen nicht mehr aufgenommen wird, ist dieser Hinweis in die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufzunehmen. Das gilt auch, wenn diese per E-Mail oder telefonisch erfolgt.

Nur in  Ausnahmefällen können Reisekosten für Vorstellungsgespräche erstattet werden, allerdings gelten dafür Grenzen, die in der Reisekosten-Richtlinie (unter Punkt D6) näher erläutert werden.

Letzte Änderung: 18.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster