Was gehört zu notwendigen Belegen?

Zahlungen müssen grundsätzlich im Original (durch Rechnungen, Bons, Quittungen o. Ä.) belegt werden. Auch bei allen unbaren Zahlungen ist ein Zahlungsauszug zwingend erforderlich, da im Falle einer Prüfung durch Mittelgeber sicherzustellen ist, dass die Unterlagen vollständig sind.

Letzte Änderung: 19.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster