Wann wird kein Tagegeld gezahlt?

Das ist der Fall wenn:

  • zwischen der Dienststätte/Wohnung und der Stelle, an der das Dienstgeschäft erledigt wird, nur eine geringe Entfernung besteht; gering ist sie, wenn sie nicht mehr als zwei Kilometer beträgt (b. B. siehe § 6 Absatz 3 BRKG)
  • zu Personalversammlungen gereist wird
  • alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) unentgeltlich gewährt werden
  • eine Dienstreisedauer im Inland genau oder weniger als acht Stunden beträgt.

Letzte Änderung: 19.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster