Aushangpflichtige Gesetze

Das Arbeitsschutzrecht beinhaltet eine Vielzahl von besonderen Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber im Betrieb auszuhängen. Diese sind jederzeit im Dezernat Personalwesen einzusehen bzw. unter den angegebenen Links einsehbar.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn