Befristung von Arbeitsverträgen

In den Hochschulen gibt es neben unbefristeten Arbeitsverträgen aus verschiedensten Gründen eine hohe Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse. Diese finden sich vorrangig im wissenschaftlichen Bereich zur Qualifizierung oder zur Mitarbeit in Drittmittelprojekten. Sie finden hier Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen und Verfahren an der OVGU.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich werden befristete Arbeitsverträge angeboten. Sie dienen einerseits zur eigenen fachlichen Qualifizierung, andererseits zur Bearbeitung von Drittmittelprojekten. Daneben gelten auch die allgemeinen Regelungen für befristungen (z.B. im Falle von Vertretungen).

Der Normalfall im wissenschaftsunterstützenden Personal ist der unbefristete Arbeitsvertrag. Dennoch gibt es Tatbestände, in denen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster