Anrechnung der Auslandsleistungen

Die Anerkennung von Leistungen liegt in der Zuständigkeit der Fachbereiche bzw. deren Prüfungsausschüssen. Grundsätzlich gilt, dass die im Ausland erbrachten Leistungen keinen „wesentlichen Unterschied“ zu den geforderten Leistungen des Heimat-Studienganges haben dürfen. Die Anerkennung kann grundsätzlich nur dann verweigert werden, wenn Ihr Fachbereich wesentliche Unterschiede identifiziert und diese nachweisen kann. (Mehr zum Thema: DAAD)

Alle Studierende, die Leistungen aus dem geplanten Auslandsstudium für ihr Studium an der OVGU anerkennen lassen möchten, müssen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor Start des Auslandssemesters Kontakt zum zuständigen Prüfungsamt bzw. zuständigen Studiengangskoordinator*in aufnehmen. Vereinbaren Sie die mögliche Anerkennung der von Ihnen gewählten Fächer per WELTWEIT Learning Agreement

Eine rückwirkende Anerkennung von Fächern nach beendetem Auslandssemester und ohne Vorabvereinbarung ist in der Regel nicht möglich.

Es existieren an der OVGU noch keine allgemein gültigen Umrechnungstabellen für Leistungspunkte oder Noten anderer Länder. Jeder Fachbereich entscheidet eigenständig über Anerkennung und Umrechnung. 

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster