Stufenplan der Universität zur Einordnung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des aktuellen Infektionsgeschehens in Magdeburg und den daraus resultierenden Maßnahmen für die Universität Magdeburg wurde ein Stufenplan mit fünf Stufen eingeführt. Aktuell befindet sich die Uni Magdeburg in Stufe 4.
Der Übergang in eine neue Stufe – ob höher oder niedriger – erfolgt nicht automatisch, sondern in enger Abstimmung mit den Fakultäten und dem Krisenstab der Universität auf Basis des lokalen Infektionsgeschehens und im Einklang mit den Vorgaben der Behörden.
Änderungen der Stufe und deren Dauer bis zu einer erneuten Prüfung werden über die bekannten Kanäle innerhalb der Universität Magdeburg kommuniziert. Bitte beachten Sie grundsätzlich in allen Stufen das Hygienekonzept, welches das Rektorat beschlossen hat. Unser Hygienekonzept und die Maßnahmen folgen den Vorgaben von Bund und dem Land Sachsen-Anhalt sowie den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Folgende Maßnahmen sind im Einzelfall bei einem Stufenwechsel zu treffen:
Stufe 1:(Schwellenwert - |
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Allgemeine Hygieneregeln |
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Präsenzlehre |
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Maskenpflicht |
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Anwesenheitsregelungen für Mitarbeitende |
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Regelungen zu Dienstreisen |
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Regelungen zu (wissenschaftlichen) Weiterbildungen |
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Stufe 2:(Schwellenwert - |
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Teilnehmerzahlen bei Präsenzveranstaltungen |
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Erweiterung der Maskenpflicht |
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Präsenzveranstaltungen außerhalb des Lehr- und Forschungsbetriebs |
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Vergabe von Universitätsräumen |
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Gremien- / Kommissionssitzungen |
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Regelungen für Besprechungen |
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Anwesenheitsregelungen für Mitarbeitende |
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Regelungen zu Dienstreisen |
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Regelungen zu (wissenschaftlichen) Weiterbildungen |
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Stufe 3:(Schwellenwert - |
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Präsenzlehre |
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Erweiterung der Maskenpflicht |
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Anwesenheitsregelungen für Mitarbeitende |
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Regelungen zu Besprechungen |
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Regelungen zu Dienstreisen |
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Regelungen zu (wissenschaftlichen) Weiterbildungen |
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Stufe 4:(Übergang in Stufe 4 durch Abstimmung |
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Digitale Lehre |
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Universitätsbetrieb |
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Service-Einrichtungen |
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Zutritt zu Gebäuden |
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Anwesenheitsregelungen für Mitarbeitende |
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Regelungen zu Dienstreisen |
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Stufe 5:(Übergang in Stufe 5 durch Abstimmung |
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Universitätsbetrieb |
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Prüfungsformen |
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Zutritt zu Gebäuden |
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Anwesenheitsregelungen für Mitarbeitende |
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Regelungen zu Dienstreisen |
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* Pflicht zur Erreichbarkeit und Arbeitsleistung bleibt auch im mobilen Arbeiten erhalten (Ausnahme: Urlaub).