Fremdsprachliche Voraussetzungen

In den meisten Zielländern und –universitäten im Erasmus+-Programm findet das Lehrangebot für Austauschstudierende auf Englisch statt. Italien, Spanien, Frankreich und teilweise Portugal bilden hier unter Umständen eine Ausnahme, da dort die Lehre in der jeweiligen Landessprache stattfindet.

Dementsprechend müssen Sie Sprachnachweise erbringen, um sich für die jeweiligen Austauschmöglichkeiten zu bewerben. In der Austauschdatenbank ist jeweils vermerkt, wenn der Sprachnachweis nicht für Englisch, sondern für die Landessprache erbracht werden muss.

Englisch als Unterrichtssprache

Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist ein Englischnachweis über mindestens B2-Kenntnisse erforderlich. Dies gilt unabhängig von den Anforderungen der jeweiligen Zieluniversität und unabhängig der Zulassungsvorrausetzungen für Ihren OVGU-Studiengang.

  • Optimal ist ein UNIcert III-Zertifikat.
  • Alternativ genügt der Nachweis über das Abiturzeugnis, sofern das letzte Schuljahr mit benotetem Englisch-Unterricht nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt und der Durchschnittswert der Englischnoten mindestens 10 Punkte beträgt.
  • Alternativ wird ein TOEFL (mind. 85 Punkte) oder IELTS (mind. 6.0) Zertifikat anerkannt, sofern diese nicht älter als 2 Jahre sind oder ein Cambridge Zertifikat (CAE oder CPE)
  • Sollten Sie darüber die Englischkenntnisse nicht nachweisen können, haben sie die Möglichkeit, über das Sprachenzentrum der OVGU einen Sprachnachweis zu erwerben. Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine!

Sollten Sie einen Sprachnachweis besitzen, der nicht in der Übersicht der akzeptierten Sprachnachweise vorhanden ist, wenden Sie sich bitte an Frau Caroline Natzel.

AUSNAHME: Studierende komplett englischsprachiger Studiengänge sind vom Nachweis der englischen Sprachkenntnisse befreit und laden an entsprechender Stelle der Online-Bewerbung ihre aktuelle Notenbescheinigung hoch, aus der hervorgeht, dass das Studium an der OVGU auf Englisch absolviert wird.  Diese Befreiung gilt nicht für die Partneruniversität Nottingham (GB), die grundsätzlich einen IELTS-/TOEFL-Nachweis fordert.

Sprache des Ziellands als Unterrichtssprache

Wenn Sie den Wunsch haben, in der Sprache des Ziellandes zu studieren (z. B. in Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch ) und wenn Sie in dieser Sprache Kenntnisse auf mindestens B2-Level des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen können, sind Sie bei der Erasmus+-Bewerbung vom sonst üblichen Englischnachweis befreit.

Zweitsprache/Verkehrssprache des Ziellandes

Wir messen ausreichenden Kenntnissen der Zweitsprache, also der Verkehrssprache des Ziellandes, große Bedeutung bei, da diese die Integration im Gastland absichern.

Für die Zielländer Frankreich, Italien und Spanien muss zum Zeitpunkt der Bewerbung ein A1-Nachweis der jeweiligen Landessprache vorgelegt werden. Falls Sie nicht über einen A1-Nachweis verfügen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit unserer Erasmus-Studienberaterin auf, um sich zu Sprachkursen beraten zu lassen. Ziel ist es, dass Sie zu Mobilitätsbeginn über Landessprachen-Kenntnisse im A2-Niveau verfügen.

Für alle anderen Zielländer muss kein Nachweis der Verkehrssprache erbracht werden.

Letzte Änderung: 13.10.2023 - Ansprechpartner: Webmaster