Personalrat

Der Personalrat ist die Vertretung aller Beschäftigten der OVGU. Er wird in der Regel alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Dienststelle gewählt und besteht aus dreizehn Mitgliedern und den Ersatzmitgliedern. Die Mitglieder des Personalrates sind An-sprechpartner für sämtliche Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeits- und Gesund-heitsschutz, Familie und Soziales sowie Stress und Konflikte am Arbeitsplatz. Die Auf-gaben des Personalrates sind im Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt ge-regelt. Sie gliedern sich im Wesentlichen in:

  • Allgemeine Aufgaben
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beschäftigten und
  • Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten

Der Personalrat arbeitet zudem in den verschiedenen Kommissionen und Ausschüssen der Universität mit. Bei Konflikten mit Kollegen und/oder Vorgesetzten, Mobbing und anderen psychosozialen Problemen in Ihrem Arbeitsbereich stehen den Beschäftigten die Konfliktbeauftragten des Personalrates zur Verfügung.

Letzte Änderung: 27.10.2023 - Ansprechpartner: Webmaster