DFG

Die Fristen von auslaufenden Förderungen verlängern sich bis zum Ende des jeweils laufenden Haushaltsjahres. Die Frist für Nachweise aus dem vergangenen Jahr verlängert sich auf Ende Juni. Ein gesonderter Antrag sei in beiden Fällen nicht notwendig. Bewilligte Mittel aus dem laufenden Jahr könnten grundsätzlich ins nächste Jahr übertragen werden.

Doktorandenverträge in Graduiertenkollegs könnten um bis zu 12 Monate verlängert werden, dafür fehlende Personalmittel könnten nach Projektende für bis zu drei Monate erstattet werden. Mehrkosten, etwa durch Personal oder Stornierungen, die in allen laufenden Förderungen auftreten, die nicht an das Haushaltsjahr gebunden sind, könnten nach Projektende beantragt werden.

Die Regelungen gelten laut Mitteilung unter dem Vorbehalt, dass Bund und Länder die entsprechenden Mittel bereitstellen.

 

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Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster