
Praktikumsordnung
des GP II
Das
"Phys. Grundpraktikum II (GP II)" ist eine Fortsetzung des Grundpraktikum
I in den Räumen des „Physikalischen
Fortgeschrittenenpraktikums (FP)".
Die wichtigsten Änderungen bzw.
Festlegungen des GP II sind hier aufgezeigt.
Protokoll:
siehe Hinweise auf Seite 2 des
Versuchsanleitungsheftes (die Gliederung ist leicht geändert
zum GP I ) bzw. hier
Versuche
und Bewertung:
Die Anzahl der Versuche
ergibt sich aus der möglichen Versuchstagezahl minus 2
(Belehrung, Reserve).
Bei
Verhinderung zum Versuchstag ist mit dem Praktikumsleiter ein neuer
Termin zur Durchführung des/eines Versuches zu vereinbaren.
Ärztliche Bescheinigungen u.ä. sind vorzulegen.
-
Antestat
+ Versuchsdurchführung
Note A
(2/3 Wichtung)
Wird die Versuchsvorbereitung im Antestat mit
„Ungenügend = 5“
festgestellt oder ein Versuch abgebrochen, muss der/ein Versuch zu
einem neuen Termin durchgeführt werden.
Es gibt ein weiteres Antestat mit der
Note AW.
Note A = (5 + AW)/2
-
Protokoll
Note
B
(1/3 Wichtung)
Wenn das Protokoll mit
„Ungenügend = 5“
bewertet wird, ist es überarbeitet noch mal vorzulegen und
wird
wieder bewertet (Note BW).
Note B = (5 + BW)/2
- Versuchnote
VN = 0,66 *A + 0,33 * B
Bei
festgestelltem Betrugsversuch
(z.B. Protokoll abgeschrieben, Ergebnisse fingiert) wird der Versuch
mit 5 bewertet. Es ist ein Versuch zusätzlich
durchzuführen.
Beide Versuchsnoten gehen in die Endbewertung ein. Bei wiederholtem
Betrug werden alle Praktikumsversuche dieses Semesters aberkannt.
Fristen:
-
Abgabe des Protokoll: spätestens am zweiten
Praktikumstag nach der Versuchsdurchführung.
-
Bei mit „Ungenügend = 5“
bewertetem Protokoll ist das
überarbeitete Protokoll wiederum spätestens am
zweiten
Praktikumstag danach vorzulegen.