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OTTO-VON- GUERICKE- UNIVERSITÄT MAGDEBURG |
| Studium / Studienvoraussetzungen |
| Hochschulzugangsberechtigung |
Die Berechtigung für eine Studienaufnahme wird in der Regel nachgewiesen durch:
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| Eignungsprüfung Sport |
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Für den Studiengang Sportwissenschaft sowie für den Diplomstudiengang Sport und Technik wird
die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung Sport vorausgesetzt. Die Eignungsprüfung wird im Juni/Juli jeden Jahres durchgeführt. Die Anmeldung ist bis zum 31. Mai an die
Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften Institut für Sportwissenschaften PSF 4120 39016 Magdeburg Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Eignungsprüfung werden Ihnen nach fristgerechter Anmeldung rechtzeitig mitgeteilt. Bitte beachten Sie, daß zur Eignungsprüfung ein sportärztliches Gutachten vorliegen muss. Weitere Fragen zur Eignungsprüfung richten Sie direkt an das:
Sekretariat, Frau Barfuß (0391) 67-16980 |
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| Praktikum |
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An der Universität Magdeburg sind in fast allen Studiengängen Praktika als Bestandteil des Studiums vorgesehen. Näheres
regelt die Praktikumsordnung des jeweiligen Studienganges. Informationen erteilen die Prüfungs- und Praktikantenämter
sowie die Studienfachberater der zuständigen Fakultäten. |
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| Sprachnachweis |
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Für die englischsprachigen Studiengänge sowie für den Studiengang European Studies wird der Nachweis von Sprachkenntnissen vorausgesetzt. Anerkannt werden zum Beispiel:
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| European Studies/ Kulturwissenschaft, Wissensmanagement, Logistik; Cultural Engineering |
| Mit den Bewerbungsunterlagen ist zusätzlich ein tabellarischer englischsprachiger Lebenslauf und ein "letter of motivation" einzureichen, in dem sich die Bewerber als Person vorstellen und ihre Studienmotivation begründen sollen. Aufsatz und Lebenslauf sollen zusammen nicht mehr als drei DIN A4 - Seiten betragen. |
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| Biologie (Neurobiologie) |
| Für die Aufnahme des Hauptstudiums wird der Nachweis über die bestandene Diplomvorprüfung im Diplomstudiengang Biologie vorausgesetzt. |
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| Neurowissenschaften |
| Für die Aufnahme des Hauptstudiums wird der Nachweis über die bestandene Diplomvorprüfung in einem einschlägigen Studiengang vorausgesetzt: (Biochemie, Biologie, Chemie, Elektrotechnik, Informatik, Physik oder Psychologie). Studierende der Human-, Zahn- bzw. Veterinärmedizin können nach der ärztlichen Vorprüfung das Hauptstudium aufnehmen. |
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| Medienbildung: Visuelle Kultur und Kommunikation |
| Mit der Bewerbung ist ein Medienprodukt einzureichen, mit dem die Bewerberin / der Bewerber die eigene Eignung und Motivation für den Studiengang darstellt. Grundlage für die Auswahl sind neben der Abiturnote, Inhalt, Gestaltung und technische Umsetzung des Medienprodukts. |
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| Feststellungsverfahren für den Studiengang "Sicherheit und Gefahrenabwehr" (Bachelor) |
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Der Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr (Bachelor) ist ein gemeinsamer Studiengang der Universität Magdeburg und der
Hochschule Stendal. Neben der Hochschulreife (allgemeine- oder Fachhochschulreife) wird für diesen Studiengang die
erforderliche Teilnahme an einem Feststellungsverfahren vorausgesetzt. Anmeldungen zum Feststellungsverfahren sind bis zum 30. April direkt an die Hochschule Magdeburg-Stendal zu richten. Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen nach fristgerechter Bewerbung rechtzeitig mitgeteilt. Das Zeugnis über die Hochschulreife kann nachgereicht werden. Weiter Informationen zum Feststellungsverfahren und zur Anmeldung erhalten sie von der Hochschule Magdeburg-Stendal unter:
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| Master-Studiengänge |
| Für die Aufnahme eines Studiums in den Master-Studiengängen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang Zulassungsvoraussetzung (z.B. Diplom oder Bachelor). |
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