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OTTO-VON- GUERICKE- UNIVERSITÄT MAGDEBURG |
| Studium / Hinweise zur Bewerbung |
BEWERBUNG UND ZULASSUNG ZUM WINTERSEMESTER |
| Die Bewerbung und Zulassung zum Studium erfolgt nach unterschiedlichen Zulassungsverfahren und ist an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gegenwärtig für die überwiegende Zahl der Studiengänge für das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich. |
| Hinweis: Bitte stellen Sie für Ihre Bewerbung nur einen Antrag. Entsprechend der Hochschulvergabeordnung des Land Sachsen-Anhalt wird über den letzten fristgerecht eingegangen Antrag entschieden. |
| Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung |
Alle Bewerber für diese Studiengänge, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen termingerecht
einreichen, erhalten garantiert den gewünschten Studienplatz, sofern sie nicht in dem gewählten Studiengang im Rahmen eines
vorhergehenden Studiums den Prüfungsanspruch verloren haben oder durch ein Ordnungsverfahren exmatrikuliert und von einer
Studienaufnahme ausgeschlossen wurden. Die Bewerbung erfolgt ab 01.06. des Jahres direkt an der OvGU.
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| Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (N.C.-ZVS) |
| gilt an der Uni Magdeburg nur noch für den Studiengang Medizin |
Für diese Studiengänge erfolgt die Vergabe der Studienplätze nicht direkt durch die entsprechenden Universitäten und
Hochschulen, sondern über ein Auswahlverfahren durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund.
Die Bewerbungsunterlagen sind direkt an die ZVS (44128 Dortmund) zu senden.
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| Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (N.C.-OvGU) |
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ebenfalls im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Im Gegensatz zum bundesweiten
Vergabeverfahren sind jedoch die Bewerbungen direkt an die Universität Magdeburg zu richten, die dann ein entsprechendes
Auswahlverfahren durchführt. Die Bewerbung erfolgt ab 01.06. des Jahres direkt an der OvGU.
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| Feststellungsverfahren "Sicherheit und Gefahrenabwehr" (Bachelor) |
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Der Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr (Bachelor) ist ein gemeinsamer Studiengang der Universität Magdeburg und der
Hochschule Stendal. Neben der Hochschulreife (allgemeine- oder Fachhochschulreife) wird für diesen Studiengang die
erforderliche Teilnahme an einem Feststellungsverfahren vorausgesetzt. Anmeldungen zum Feststellungsverfahren sind bis zum 30. April direkt an die Hochschule Magdeburg-Stendal zu richten. Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen nach fristgerechter Bewerbung rechtzeitig mitgeteilt. Das Zeugnis über die Hochschulreife kann nachgereicht werden. Weiter Informationen zum Feststellungsverfahren und zur Anmeldung erhalten sie von der Hochschule Magdeburg-Stendal unter:
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| Losverfahren |
Studienbewerber, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und keinen Studienplatz erhielten
bzw. sich nicht fristgerecht für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS in Dortmund oder der Universität
beworben haben, können mittels eines formlosen Antrages - mit Angabe des Studienganges - am sogenannten "Losverfahren"
teilnehmen. Der Antrag ist an das Studentensekretariat der OvGU Magdeburg zu richten.
Dezernat Studienangelegenheiten Studentensekretariat PSF 4120 39016 Magdeburg Anmeldung für das Losverfahren: 15. September - 15. Oktober des Jahres Alle nach dem angeführten Termin eingegangenen Anträge finden keine Berücksichtigung. Eine Benachrichtigung der Studienbewerber, die im Rahmen des Losverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erfolgt nur, wenn dem Antrag eine frankierte Postkarte beigefügt wurde. |
BEWERBUNG UND ZULASSUNG ZUM SOMMERSEMESTER |
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BEWERBUNG UND ZULASSUNG FÜR HÖHERE FACHSEMESTER |
| Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung |
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| Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung |
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| Hinweis: |
| Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt grundsätzlich den Nachweis anrechenbarer Studienzeiten und -leistungen voraus. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und die vorhandenen Leistungsscheine sind im Studentensekretariat einzureichen. Anerkennungsfragen können vorab mit dem Studienfachberater bzw. dem Prüfungs- und Praktikantenamt der zuständigen Fakultät geklärt werden. |
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