OTTO-VON-
GUERICKE-
UNIVERSITÄT
MAGDEBURG
 
UNIVERSITÄTSTUDIUMFORSCHUNGINTERNATIONALCAMPUS & CITY
 

        Studium / Hinweise zur Bewerbung


BEWERBUNG UND ZULASSUNG ZUM WINTERSEMESTER

 
Die Bewerbung und Zulassung zum Studium erfolgt nach unterschiedlichen Zulassungsverfahren und ist an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gegenwärtig für die überwiegende Zahl der Studiengänge für das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Hinweis: Bitte stellen Sie für Ihre Bewerbung nur einen Antrag. Entsprechend der Hochschulvergabeordnung des Land Sachsen-Anhalt wird über den letzten fristgerecht eingegangen Antrag entschieden.
 
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Alle Bewerber für diese Studiengänge, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen termingerecht einreichen, erhalten garantiert den gewünschten Studienplatz, sofern sie nicht in dem gewählten Studiengang im Rahmen eines vorhergehenden Studiums den Prüfungsanspruch verloren haben oder durch ein Ordnungsverfahren exmatrikuliert und von einer Studienaufnahme ausgeschlossen wurden. Die Bewerbung erfolgt ab 01.06. des Jahres direkt an der OvGU.
  • Bewerbungsfrist: 15. September des Jahres
  • Bewerbungsfrist: 15. Januar des Jahres (Ausländer)
 
Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (N.C.-ZVS)
 
gilt an der Uni Magdeburg nur noch für den Studiengang Medizin
Für diese Studiengänge erfolgt die Vergabe der Studienplätze nicht direkt durch die entsprechenden Universitäten und Hochschulen, sondern über ein Auswahlverfahren durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund. Die Bewerbungsunterlagen sind direkt an die ZVS (44128 Dortmund) zu senden.
  • Bewerbungsfrist: 31. Mai des Jahres (Ausschlussfrist)
  • Alt-Abiturienten (wenn das Abitur vor dem 16.01. des Jahres erworben wurde)

  • Bewerbungsfrist: 15. Juli des Jahres (Ausschlussfrist)
  • Neu-Abiturienten (wenn das Abitur nach dem 16.01. des Jahres erworben wurde)
 
Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (N.C.-OvGU)
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ebenfalls im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Im Gegensatz zum bundesweiten Vergabeverfahren sind jedoch die Bewerbungen direkt an die Universität Magdeburg zu richten, die dann ein entsprechendes Auswahlverfahren durchführt. Die Bewerbung erfolgt ab 01.06. des Jahres direkt an der OvGU.
  • Bewerbungsfrist: 15. Juli des Jahres
  • Bewerbungsfrist: 15. Januar des Jahres (Ausländer)
 
Feststellungsverfahren "Sicherheit und Gefahrenabwehr" (Bachelor)
Der Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr (Bachelor) ist ein gemeinsamer Studiengang der Universität Magdeburg und der Hochschule Stendal. Neben der Hochschulreife (allgemeine- oder Fachhochschulreife) wird für diesen Studiengang die erforderliche Teilnahme an einem Feststellungsverfahren vorausgesetzt.

Anmeldungen zum Feststellungsverfahren sind bis zum 30. April direkt an die Hochschule Magdeburg-Stendal zu richten.

Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen nach fristgerechter Bewerbung rechtzeitig mitgeteilt. Das Zeugnis über die Hochschulreife kann nachgereicht werden.
Weiter Informationen zum Feststellungsverfahren und zur Anmeldung erhalten sie von der Hochschule Magdeburg-Stendal unter:
    Tel.: 0391/8864106
 
Losverfahren
Studienbewerber, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und keinen Studienplatz erhielten bzw. sich nicht fristgerecht für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS in Dortmund oder der Universität beworben haben, können mittels eines formlosen Antrages - mit Angabe des Studienganges - am sogenannten "Losverfahren" teilnehmen. Der Antrag ist an das Studentensekretariat der OvGU Magdeburg zu richten.
    Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
    Dezernat Studienangelegenheiten
    Studentensekretariat
    PSF 4120
    39016 Magdeburg
Im Losverfahren werden nach Abschluss der Vergabeverfahren die noch freien oder wieder frei gewordenen Studienplätze direkt durch die Universität vergeben. Gibt es mehr Bewerber für das Losverfahren als freie Plätze, so entscheidet das Los.

Anmeldung für das Losverfahren: 15. September - 15. Oktober des Jahres

Alle nach dem angeführten Termin eingegangenen Anträge finden keine Berücksichtigung. Eine Benachrichtigung der Studienbewerber, die im Rahmen des Losverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erfolgt nur, wenn dem Antrag eine frankierte Postkarte beigefügt wurde.
 

BEWERBUNG UND ZULASSUNG ZUM SOMMERSEMESTER

 
  • Bewerbungsfrist: 15. März des Jahres
  • Bewerbungsfrist: 15. Juli des Vor-Jahres (Ausländer)
 

BEWERBUNG UND ZULASSUNG FÜR HÖHERE FACHSEMESTER

 
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
  • Bewerbungsfrist: 15. Juli des Jahres
  • Bewerbungsfrist: 15. Januar des Jahres (Ausländer)
 
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
  • Bewerbungsfrist: 15. September des Jahres
  • Bewerbungsfrist: 15. März des Jahres (Ausländer)
 
Hinweis:
Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt grundsätzlich den Nachweis anrechenbarer Studienzeiten und -leistungen voraus. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und die vorhandenen Leistungsscheine sind im Studentensekretariat einzureichen. Anerkennungsfragen können vorab mit dem Studienfachberater bzw. dem Prüfungs- und Praktikantenamt der zuständigen Fakultät geklärt werden.


 
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