Hier sind die Antworten zu Fragen zusammengestellt, die am häufigsten gestellt werden.
Fragen zum Erwerb von Credit Points (CPs)
Wie viele Credits kann ich in einem Seminar erwerben?
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Referat +Hausarbeit |
3 – 4 CP |
Es werden nur Scheine mit 3 Credits aufwärts benotet. Für 2 Credits gibt es generell keine Benotung (IEW-Vorstandsbeschluss vom 09.12.2004).
Fragen zu Hausarbeiten
Allgemeine Hinweise zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten finden Sie hier: ![]()
Hausarbeiten können Sie bei mir nur einreichen, wenn Sie in einem meiner Seminare regelmäßig teilgenommen (max. 3 Fehlzeiten) und sich aktiv beteiligt haben (Referat).
Hausarbeiten mit vielen formalen Fehlern (Zitatfehler, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik etc.) werden nicht angenommen.
Wie komme ich zu einem Thema?
Das Thema wird nicht vergeben. Sie wählen es aufgrund Ihrer Fächerkombination und Ihrer Interessen selbst. Selbstverständlich bin ich Ihnen beim Finden der Themen behilflich. Beachten Sie bitte, dass Sie die Themen mit mir individuell absprechen müssen. Arbeiten, deren Themen nicht abgesprochen wurden, nehme ich nicht an.
Allgemeine Hinweise zur Entwicklung einer Fragestellung, die grundlegend für das Verfassen einer Hausarbeit ist, finden Sie unter: http://www.uni-goettingen.de/de/sh/34319.html
Beispielsweise kann das Thema einer Hausarbeit lauten: "Potentiale und Schwierigkeiten professionellen Handelns in der sozialen Beratung". Eine mögliche Fragestellung, die unter diesem Thema bearbeitet werden kann, wäre beispielsweise: "Inwiefern hilft das Paradoxiekonzept nach Schütze die professionellen Herausforderungen bei Beratungsaufgaben in der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu erläutern und zu diskutieren".
Bis wann muss ich die Hausarbeit abgeben?
Hausarbeiten, die für ein im Sommersemester besuchtes Seminar angefertigt werden, müssen spätestens bis zum 15. März des jeweiligen Folgejahres abgegeben werden (z.B. SoSe 05 Seminarbesuch mit Referat - späteste Abgabe der Hausarbeit 15. März 2006).
Hausarbeiten, die für ein Seminar im Wintersemester angefertigt werden, müssen spätestens bis zum 15. September des jeweiligen Jahres abgegeben werden (z.B. WS 05/06 Seminarbesuch mit Referat - späteste Abgabe der Hausarbeit 15. September 2006).
Kann ich eine Hausarbeit für Veranstaltungen noch abgeben, die ich in länger vergangenen Semestern absolviert habe?
Nein!
Wie umfangreich muss eine Hausarbeit sein?
Im Grundstudium ca. 10 bis 15 Seiten.
Im Hauptstudium ca. 18 bis 25 Seiten.
Wenn Sie eine Hausarbeit mit mehreren Personen verfassen, erhöht sich selbstverständlich die Seitenzahl um etwas weniger als das Doppelte, Dreifache, Vierfache ... (je nach Teilnehmerzahl).
Wie muss ich eine Hausarbeit abgeben?
Sie müssen die Arbeit in ausgedruckter Form einreichen und folgende Erklärung beifügen. Das können Sie auch im Sekretariat bei Frau Schotte machen. Also bitte nicht per E-Mail schicken.
Täuschungen
Immer wieder werden Arbeiten, z.B. Hausarbeiten, eingereicht, die beispielsweise aus dem Internet heruntergeladen oder aus Büchern abgeschrieben worden sind. Das ist ein Fall absichtlicher Täuschung. Sie verlieren dadurch das generelle Recht, in dieser konkreten Veranstaltung einen Leistungsschein zu erwerben.
Sie haben darüber hinaus das Problem der moralischen Beschädigung: Ich würde es ablehnen, Sie in einer Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelor oder Magisterarbeit) zu betreuen oder Sie zu prüfen. Insofern schaden Sie durch eine solche Aktion nicht nur der Disziplin, sondern vor allem sich selbst.
Fragen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
Welche Zwischen- oder Abschlussprüfungen kann ich bei Ihnen ablegen?
Sie können bei mir mündliche Prüfungen im Bereich der Allgemeinen Pädagogik und zu dem Themengebiet der Qualitativen Forschungsmethoden ablegen.
Magister: Zwischenprüfung und Abschlussprüfung Hauptfach sowie Nebenfach
Lehramt: Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
Bachelor: Abschlusskolloquium
In der Zwischenprüfung werden Grundkenntnisse des Faches geprüft. Die Kandidatin oder der Kandidat soll nachweisen, dass sie bzw. er die inhaltlichen Grundlagen und methodischen Instrumentarien sowie die Faktenkenntnisse erworben hat, die notwendig sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.
Durch die Examens- und Magisterprüfung im Fach Allgemeine Pädagogik soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten so verfügt, dass sie bzw. er zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist.
Bei der Bachelorabschlussprüfung/Verteidigung: In der Verteidigung haben Studierende nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die Arbeitsergebnisse aus der selbstständigen wissenschaftlichen Bearbeitung ihrer Bachelor-Arbeit in einem Fachgespräch (Kolloquium) zu verteidigen. Dabei sollen die mit dem Thema verbundenen Probleme und Ergebnisse dargestellt und diesbezügliche Fragen beantwortet werden. Die Verteidigung dauert pro Prüfling ca. 30 Minuten und wird von den beiden Gutachtern als Prüfende durchgeführt und bewertet.
In allen drei Fällen wird überprüft, inwieweit die Kandidatin/der Kandidat sinnvoll mit erziehungs-, bildungs- und sozialwissenschaftlichen Begriffen umgehen kann. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie wichtige Grundbegriffe bzw. Grundlinien der Fachdiskussion zu den verabredeten Themen darstellen können. Sie sollen verdeutlichen, dass Sie die spezifisch erziehungswissenschaftlichen Sicht- bzw. Herangehensweisen an soziale Phänomene verstanden und fruchtbar anwenden können. Dabei zählt weniger das empirische Detailwissen, als die Fähigkeit, die sachlich bzw. theoretisch angemessenen Unterscheidungen, Prämissen und Folgerungen darlegen und Verbindungen zwischen Theorien, pädagogischen Konzepten, Praxisfeldern und gesellschaftspolitischen Diskussionen herstellen zu können. Wenn unterschiedliche Theorien angesprochen sind, soll nicht in erster Linie etwas über ihren politisch-ideologischen Gebrauch, sondern über die zugrunde liegenden Annahmen, ihre Kernaussagen und Grenzen ausgesagt werden. Wichtig ist, dass Sie Wissen nicht nur additiv reproduzieren können, sondern diskursiv Transfer und Reflexionen auf wissenschaftlicher Basis leisten können. Das Nennen der Namen und Forschungsschwerpunkte von AutorInnen und WissenschaftlerInnen, die das von Ihnen gewählte Themenfeld repräsentieren gehört ebenso zu den Standarderwartungen.
Wie ist eine Prüfung aufgebaut?
Bei Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen Sie in allen Fächer zwei Schwerpunkte wählen, die durch Ihre Interessen und ihre Studienschwerpunkte (z.B. Allgemeine Pädagogik und Historisch-Vergleichende Erziehungswissenschaft bei HF Pädagogik MA oder Allgemeine Didaktik und Allgemeine Pädagogik als LAG usw.) sowie durch die geltenden Prüfungs- und Studienordnungen näher bestimmt werden. Bei Unsicherheiten fragen Sie bitte im Prüfungsamt nach! Die Prüfungszeit wird dann zu gleichen Teilen zwischen den Prüfenden aufgeteilt (bei 30 Min Prüfung 2 x 15 Minuten, bei 60 Minuten im Schnitt 2 x 30 Minuten).
Bei einer Prüfung in Allgemeiner Pädagogik frage ich neben der Vertiefung in einem ausgesuchten und mit mir abgesprochenen Themengebiet (z.B. "Biographisierung und Reflexivität als zentrale Aufgaben moderner Pädagogik", "Diskurse zu pädagogischer Beratung", "Professionelles pädagogische Handeln in spezifischen Feldern", "Entgrenzung vs. Traditionalisierung von Lernprozessen", "Ausgewählte Bildungsdiskurse" uvam.) auch Überblickswissen zur Allgemeinen Erziehungswissenschaft/ Pädagogik ab (Klientel, Institutionen, Kernbegriffe, Basistheorien …).
Bei einer Prüfung in Qualitativen Forschungsmethoden werden Sie neben Ihrem Schwerpunktthema (z.B. „Erkenntnismöglichkeiten und –grenzen Erziehungswissenschaftlicher Biographieforschung“, „Prämissen der Grounded Theory“, „Ausgewählte Diskurse in der Frauen- und Geschlechterforschung“, „Spezifische Studien und deren qualitatives Design“ etc.) auch zu Grundlagen Qualitativer Bildungs-, Beratung- und Sozialforschung befragt.
Wie kann ich mich auf eine Prüfung vorbereiten?
Am günstigsten ist es, wenn Sie für Ihre Prüfung ein Schwerpunktthema wählen, mit dem Sie sich schon während des Studiums vertieft auseinandergesetzt haben.
Gehen Sie bei der inhaltlichen Vorbereitung zeitlich gestuft vor: Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über das Thema (Literaturrecherche, zeitliche Einordnung, Nachbargebiete, Hauptrepräsentanten etc.) und engen Sie dann, wenn der Termin näher rückt, das Thema immer weiter ein. Sprechen Sie Ihre Literaturauswahl und Themeneingrenzung mit mir ab!
Sie sollten sich bewusst machen, dass Sie zu jeder Facette Ihres Themas eine Art kleinen Vortrag halten können. Sie müssen auf jeden Fall beherrschen, was im Seminar besprochen wurde bzw. was mit den Prüfenden als Stoff vereinbart wurde. Eine gute oder sehr gute Prüfung erfordert jedoch mehr. Achten Sie daher besonders auf folgende Aspekte:
Entwickeln Sie eine Gliederung oder besser noch ein Thesenpapier, das Sie zusammen mit Ihrer Literaturliste gern als Gedächtnisstütze in die Prüfung mitbringen können.
Fragen zu Praktika im Bereich Allgemeine Pädagogik
Wann und wo soll ich mein Praktikum absolvieren?
Laut alter Magisterordnung §5 Absatz (4), hat jeder Studierende ein mindestens 4wöchiges Praktikum in der Regel im jeweiligen Hauptfach zu absolvieren.
In §6 Absatz (2) wird zudem ausgeführt: „Dieses berufsfeldbezogene Praktikum wird von den Studierenden in Eigenregie bei geeigneten Institutionen bzw. Unternehmen durchgeführt und ist von diesen zu bescheinigen.“
Ähnliches regelt auch die neue Magisterordnung.
Nach § 7 Absatz (3) der neuen Magisterordnung ist ein Praktikum im Umfang von 10 CP Bestandteil des Studiums, das nach § 9 Praktikum näher bestimmt ist: (1) Im Magisterstudiengang hat die Studierende oder der Studierende ein Praktikum von mindestens vierwöchiger Dauer zu absolvieren. In der Regel ist dieses Praktikum im Zusammenhang mit dem jeweils gewählten Hauptfach bzw. mit einem der beiden gewählten Hauptfächer durchzuführen. In bestimmten Fächerkombinationen wird u. U. je ein Praktikum für die beiden Hauptfächer verlangt. Nähere Bestimmungen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
(2) Dieses berufsfeldbezogene Praktikum wird von den Studierenden in Eigenregie bei geeigneten Institutionen bzw. Unternehmen durchgeführt und ist von diesen zu bescheinigen. Dabei werden die Studierenden durch die in den gewählten Hauptfächern zuständigen Institute der Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften mittels einer vorbereitenden Beratung über mögliche Praktika und gegebenenfalls auch durch eine Beratung des Auswertungsprozesses in Form des Praktikumsberichtes unterstützt.
In der Studienordnung des Bachelor Bildungswissenschaften steht unter § 11 Praktikum, Auslandsaufenthalt
(1) Das Praktikum wird außerhalb der Universität durchgeführt. Die Anforderungen an das Praktikum, an den Umfang des Praktikumberichts bzw. seiner Präsentation, werden in der Praktikumsordnung geregelt.
(2) Das Praktikum wird im Hauptfach absolviert, kann aber mit Aufgaben aus dem Nebenfach koordiniert werden. Als Praktikum kann auch eine spezifische Projektarbeit anerkannt werden.
(3) Studierende haben die Möglichkeit, Module auch im Ausland zu absolvieren, wenn die Bestimmungen der Prüfungsordnung beachtet werden. Auslandsaufenthalte, in denen keine CP erworben werden, können nur als Urlaubssemester gelten.
Die Praktikumsordnung können Sie hier downloaden.
Sie entscheiden also selbst wann und wo Sie ihr Praktikum absolvieren und sprechen diese Wahl dann mit mir ab. Bei Unsicherheiten berate ich Sie gern über mögliche Praktikumsinstitutionen.
Welche Formalia sind vor dem Praktikum zu beachten?
Magister: Sie müssen vor Beginn des Praktikums ein Formular aus dem Prüfungsamt holen und dieses von der Praktikumsstelle ausfüllen lassen.
Bachelor: Sie müssen vor Beginn des Praktikums einen Praktikumsvertrag aus dem Prüfungsamt holen und diesen von der Praktikumsstelle vor Beginn des Praktikums ausfüllen und unterschreiben lassen.
Trotz des Praktikums sind Sie weiterhin als StudierendeR krankenversichert, da das Praktikum Bestandteil des Studiums ist, wenn Sie für das Praktikum kein Honorar erhalten. Im Falle einer Entlohnung sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung vor Beginn des Praktikums die Modalitäten klären. Gleiches gilt bei einem Praktikum im Ausland.
Sie sollten zusätzlich klären, ob Sie beim Praktikumsträger für die Zeit des Praktikums unfallversichert sind.
Sie sollten privat Haftpflichtversichert sein.
Wie sieht ein Praktikumsbericht aus?
Einen Leitfaden für die Erstellung eines Praktikumsberichtes finden Sie hier:
Wann sollte ein Praktikumsbericht abgegeben werden?
Max. sechs Monate nach Beendigung des Praktikumeinsatzes müssen Sie den Bericht mitsamt dem Formular der Praktikumsstelle bei mir einreichen. Aber: Je früher nach Praktikumsende umso besser!